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Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.
Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Siehe für diesen Fall unter Legalisation und Apostille.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde SchmittenEine Beglaubigung bestätigt die Übereinstimmung des Originals mit der Kopie. Hierdurch wird nicht die Echtheit, Gültigkeit oder der Inhalt des Originals beglaubigt.
Verfahrensablauf:
Wir erstellen von Ihrem Original im Bürgerbüro eine Kopie, die wir mit Siegel und Unterschrift beglaubigen.
Wenn Sie Ihre eigene Kopie mitbringen, vergleichen wir die Kopie mit dem Original und beglaubigen diese. Aufgrund dieses Mehraufwands sind in diesem Falle die Gebühren erhöht. Wir empfehlen Ihnen daher, die Kopie von uns anfertigen zu lassen.
Die Anfertigung einer Beglaubigung dauert in der Regel wenige Minuten. Je nach Anzahl und Seitenzahl der zu beglaubigenden Dokumente kann die Bearbeitungsdauer jedoch variieren.
Bei über zehn Beglaubigungen behalten wir uns aus zeitlichen und organisatorischen Gründen vor, mit Ihnen für die Folgetage einen Abholungstermin zu vereinbaren.Voraussetzungen
Spezielle Hinweise für - Gemeinde SchmittenIm Bürgerbüro nehmen wir nur amtliche Beglaubigungen vor!
Das Original muss entweder von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sein oder die Kopie muss zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden.
Wir können Ihnen außerdem keine Beglaubigung anfertigen, wenn dies einer anderen Behörde vorbehalten ist oder einer öffentlichen Beglaubigung bedarf:
- Deutsche Personenstandsurkunden (zum Beispiel Geburtsurkunden oder Heiratsurkunden) können Sie als beglaubigte Abschrift bei dem Standesamt beantragen, bei dem der Personenstandsfall beurkundet wurde.
- Dokumente oder Unterschriften auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts, Vereins- und Registersachen oder Beglaubigungen für Grundbuchangelegenheiten. Diese Beglaubigungen erhalten Sie bei einem Ortsgericht oder Notar.
Dokumente können zudem nicht beglaubigt werden, wenn diese unvollständig oder verändert sind (z.B. fehlende Seiten, Durchstreichungen, Änderungen am Dokument, Heftung geöffnet).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Das Dokument, das beglaubigt werden soll, und das Original. Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen sind ein Nachweis der Identität (z. B. Personalausweis oder Reisepass) und das Schriftstück mitzubringen, auf dem die zu leistende Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt werden soll.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Gemeinde SchmittenLeistung
Gebühren
Beglaubigung eines Dokuments (Kopie vom Bürgerbüro erstellt)
je Dokument
3,00 €
zusätzlich je kopierte Seite
0,20 €
Beglaubigung eines Dokuments (Kopie von Ihnen erstellt)
je Dokument
5,00 €
Die Zahlung ist bar oder mit EC-Karte möglich.
Rechtsgrundlage
- § 33 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz - Beglaubigung von Dokumenten
- § 34 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz - Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen
Spezielle Hinweise für - Gemeinde SchmittenBei einer Verwendung im Ausland kann es zusätzliche Anforderungen geben. Bitte informieren Sie sich zum Thema "Internationaler Urkundenverkehr", zum Beispiel über die Seite des Auswärtigen Amtes.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Stephan HerrOrtsgerichtsvorsteher Ortsgericht I
- Herr Thomas WillrothOrtsgerichtsvorsteher Ortsgericht II