Vorläufigen Personalausweis beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

    Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

    Sie müssen den vorläufigen Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue reguläre Personalausweis ausgehändigt wird.

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schmitten

    Der vorläufige Personalausweis kann nur persönlich beantragt werden und ist 3 Monate gültig.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schmitten
    • ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/­oder z.B. der Reisepass und/­oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers. Bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • ein biometrisches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schmitten
    • Die Verwaltungsgebühr für einen vorläufigen Personalausweis beträgt 10 €. Sollten Sie Ihre Hauptwohnung nicht in Schmitten haben, erhöht sich die Gebühr.
    • Die Zahlung ist bar oder mit EC-Karte möglich.
  • Rechtsgrundlage


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