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Wohnung Abmeldung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelde n.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde SchmittenWenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug bei der zuständigen Behörde des neuen Wohnortes anmelden.
Die Abmeldung am bisherigen Wohnort ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Nebenwohnungen müssen im Bürgerbüro (Meldebehörde) des Hauptwohnsitzes abgemeldet werden. Dies kann auch in Schriftform (postalisch oder per E-Mail) erfolgen.
Wenn Sie ins Ausland ziehen und keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben, kann die Abmeldung auch in Schriftform (postalisch oder per E-Mail) erfolgen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schmitten- Ausweisdokument
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schmitten- § 23 Bundesmeldegesetz (BMG)