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Ausbau der Kinderbetreuung
AUSBAU DER KINDERBETREUUNG
Ausbau der Kinderbetreuung | Zusätzlicher Bedarf für 4-Gruppen in Schmitten
Im Interview beantwortet Julia Krügers die häufigsten Fragen zum Hintergrund und aktuellen Stand des Projekts und der Beratungen in der Gemeindevertretung
Die Kinderbetreuung ist gesetzliche Pflichtaufgabe für Kommunen. Aufgabe der Gemeinde Schmitten ist es, ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten. Wie ist der Bedarf aktuell?
Um es ganz klar zu sagen: Wir benötigen in Schmitten dringend 4 zusätzliche Gruppen, zwei zusätzliche Krippen-Gruppen für die unter 3-jährigen Kinder und zwei Gruppen für die Kinder ab 3 Jahren. Letztere haben bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Die Bedarfsplanung wurde im Sommer für die Jahre 2023 – 2025 von der Kindergartenverwaltung im Rathaus aktualisiert. Es hat sich bestätigt: Es ist dringender Handlungsbedarf im Sinne der Kinder, Eltern und Familien in unserer Gemeinde geboten.
In der Verwaltung ist uns bewusst, wie elementar diese Aussage ist. Darum haben wir in diesem Jahr die Analyse und Berechnung des Fachbereichs parallel durch einen Dritten mit langjähriger Expertise in der Bedarfsermittlung für Kommunen erstellen lassen. Diese Bedarfsermittlung kam unabhängig von der Verwaltung zum gleichen Ergebnis: Wir benötigen 4 zusätzliche Gruppen in Schmitten. Davon zwei U3-Gruppen und zwei Ü3-Gruppen, für ca. 75 Kinder.
Auch ohne neue Baugebiete ist Fakt: Schmitten ist beliebt bei Familien, die gerne auch in die bestehenden Ortslagen ziehen. Im Rahmen der Erstellung des „Integrierten Kommunalen Entwicklungskonzepts“ (IKEK) wurde für die Dorfentwicklung eine umfangreiche Analyse vorgenommen, die das Potenzial in Schmitten bestätigt. Und generell kommen Kinder immer früher in die Krippte und in die Kita, d.h. die Anzahl der zu betreuenden Kinder wächst.
Ursprünglich sollte der Neubau in Oberreifenberg in Kooperation mit dem freien und gemeinnützigen Träger Accadis erfolgen? Warum hat das nicht geklappt?
Nachdem bereits 2018 die Gemeindevertretung den Standort im Bereich Pfarrheckenfeld in Oberreifenberg als idealen Standort für einen neuen Kindergarten identifiziert hatte, kam der gemeinnützige Träger Accadis aus Bad Homburg auf die Gemeinde zu mit dem Angebot, diesen zu bauen und zu betreiben. Dieses Angebot fand 2018 eine breite Zustimmung in der Gemeindevertretung.
Am 23. Februar 2023 teilte Accadis überraschend mit, dass der Kindergarten nicht von Accadis gebaut werden kann und darf. Ein von Accadis in Auftrag gegebenes steuerrechtliches Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass der freie Träger seine Gemeinnützigkeit verlieren würde. Die weit fortgeschrittenen Vertragsverhandlungen mussten abgebrochen werden. Die Planung für den Neubau am Pfarrheckenfeld in Oberreifenberg (Leistungsphasen 1 – 4) ist mittlerweile vertragsgemäß in das Eigentum der Gemeinde übergegangen. Da Accadis gemeinnützig ist und somit kein Planungsrisiko eingehen durfte, hat die Gemeindevertretung beschlossen, die Planung vorzufinanzieren. Nachdem Accadis nicht selbst bauen kann, gehört die Planung nunmehr uneingeschränkt der Gemeinde Schmitten.
Das Grundstück am Pfarrheckenfeld gehört dem Land Hessen und wird von der Domänenverwaltung der Hessischen Landesgesellschaft (HLG) betreut? Wie weit ist der Flächentausch?
Voraussetzung für eine freihändige Vergabe durch das Land ist das sogenannte Wertermittlungsverfahren. Zuletzt war der Wert des benötigten Grundstücks durch ein Gutachten der HLG allerdings deutlich gestiegen (von 120 Euro/m² (Stand 01.03.2021) auf 142 Euro/m² (Stand 30.05.2022). Auch will die Gemeinde nur die tatsächlich benötigte Fläche kaufen. Um Mehrkosten für die Gemeinde zu vermeiden, wurde die Angelegenheit auf allerhöchster Ebene adressiert. Es konnte erreicht werden, dass das ein neues Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes durch einen vereidigten Sachverständigen erstellt wurde. Der neue, reduzierte Wert beläuft sich auf 123,70 Euro/m² (Stand 25.05.2023). Der Sperrvermerk für den Grundstückstausch im Haushalt 2023 wurde von der Gemeindevertretung aufgehoben.
Stand 1. Juli ist der Grundstückstausch/-kauf noch nicht vollzogen. Aufgrund von intensiven Bemühungen insbesondere auf Landesebene konnte erreicht werden, dass moderiert vom Finanzministerium ein neues Gutachten erstellt wurde, in dem sich die Gemeinde Schmitten und die HLG über die Grundzüge der Bemessungsgrundlagen einigen konnten. Ein letzter Gesprächstermin fand am 28.06.2024 im Finanzminsterium in Wiesbaden statt. Das neue Gutachten liegt im Entwurf vor. Der Wert Stand 01.07.2024 hat sich damit auf 91,00 Euro/m² reduziert.
Der vollständige Sachstandsbericht dazu erfolgt in der Gemeindevertretersitzung am 03.07.2024. Die Unterlage ist im Ratsinformationssystem der Gemeinde einsehbar:
Die Finalisierung des Grundstückstausches kann im Anschluss nun rasch vollzogen werden.
Wie kann es in Sachen Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze durch einen Neubau in Oberreifenberg jetzt weitergehen?
Der B-Plan Änderung unter Beteiligung der Öffentlichkeit, welche das Areal am Pfarrheckenfeld als „Fläche für Gemeinbedarf“ definiert, wurde im Januar 2022 von der Gemeindevertretung abgeschlossen und ist rechtsgültig. Die Planung ist in unserem Eigentum. Nach Beschluss der Gemeindevertretung soll eine Ausschreibung als Teilnahmewettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren jetzt zeigen, ob es gelingt, neue, geeignete Partner für das Projekt zu gewinnen.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Neubau und die Finanzierung der Kindertagesstätte mit der anschließenden Grundstücks- und Gebäudeunterhaltung (Los 1) als auch den anschließenden Betrieb der Kindertagesstätte über einen Zeitraum von 30 Jahren (Los 2). Das Grundstück soll als Erbbaurecht für 35 Jahre zur Verfügung gestellt werden. Die vorhandene Planung (Massivbauweise) ist zu berücksichtigen und ggf. zu adaptieren. Alternativen in Modulbauweise sind zulässig, falls diese schneller und kostengünstiger durch einen Bieter realisiert werden kann.
Die Ausschreibung ist notwendig um abzuklären, welche Optionen wir haben und was ein Platz im neuen Kindergarten tatsächlich kosten würde.
https://www.schmitten.de/:edit/rathaus-politik/veroeffentlichungen/oeffentliche-ausschreibung/
Die Ausschreibung ist mittlerweile erfolgt. Die Bekanntmachung erfolgte am 30.11.2023, die Frist für die Teilnahmeanträge war der 19.01.2024, die Angebote sind mit Frist vom 07.03.2024 eingegangen und auch die Verhandlungsrunden sind abgeschlossen. Das Ergebnis wird der Gemeindevertretung am 03.07.2024 zu Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der Tagesordnungspunkt ist nicht-öffentlich. Was hat es damit auf sich? Die Grundlage dafür ist § 52 Abs. 1 Hessischen Gemeindeordnung (HGO). „Eine Ausnahme vom Grundsatz der Öffentlichkeit enthält § 52 Abs. 1 S. 2 HGO. Zwingend nichtöffentlich zu verhandeln ist in den Fällen, in denen Gründe des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen einzelner dies erfordern. Berechtigte Interessen Einzelner sind rechtlich geschützte oder anerkannte Belange, an deren Bekanntwerden kein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit bestehen kann und deren öffentliche Kenntnis nachteilige Auswirkungen für den Betroffenen haben könnte.“ Diese Interessen sind in dem Fall die Interessen der Bieter im Vergabeverfahren und geregelt in § 5 VgV – Grundsatz der Vertraulichkeit: (1) Sofern in dieser Verordnung oder anderen Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt ist, darf der öffentliche Auftraggeber keine von den Unternehmen übermittelten und von diesen als vertraulich gekennzeichneten Informationen weitergeben. Dazu gehören insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und die vertraulichen Aspekte der Angebote einschließlich ihrer Anlagen.
Im Anschluss an den Tagesordnung wird die Vorsitzende der Gemeindevertretung die Öffentlichkeit wieder herstellen und das Ergebnis bekanntgeben.
Falls sich mögliche Alternativen zu einem Neubau auftäten, wäre dann überhaupt ein Abbruch der Ausschreibung möglich?
Der Fachanwalt, der die Ausschreibung für die Gemeinde Schmitten durchführt, hat bestätigt: Ein Abbruch der Ausschreibung wäre jederzeit möglich. Insbesondere, falls Bewerber nicht die geforderten Qualitätskriterien erfüllen und aus Sicht der Gemeinde nicht geeignet sind. Die Gemeinde ist ebenso nicht verpflichtet einen Zuschlag zu erteilen, falls die Angebot nicht wirtschaftlich sind.
Auch wenn noch nicht feststeht, was ein Kindergartenplatz in einem neugebauten Kindergarten kosten würde, was könnten Vorteile sein?
In der Variante Neubau muss die Gemeinde Schmitten weder im Projektmanagement noch bei der Finanzierung in Vorleistung gehen. Wir müssen keinen Kredit aufnehmen, Zins- und Tilgung belasten nicht ab Tag 1 des Projekts unseren Haushalt. Wir zahlen erst, wenn der Kindergarten eröffnet ist, und zwar einen Zuschuss pro belegten Platz.
Und ganz wichtig: Nach Ablauf des Erbbaurechts nach 35 Jahren gehört das Gebäude uns! D.h. der Zuschuss zahlt auf einen bleibenden Wert für unsere Gemeinde ein.
Die verfügbaren Ressourcen im Bauamt müssen parallel ein weiteres essentielles Projekt stemmen: Den Bau des neuen Feuerwehrhauses „Schmitten Nord“, um den Brandschutz im Bereich Dorfweil, Brombach und Hunoldstal zu gewährleisten. Gleichzeitig ein zweites Großbauprojekt zu stemmen ist nur schwer möglich.
Gibt es auch Vorteile bei den Betriebskosten?
Freie Träger erhalten vom Land Hessen eine höhere Betriebskostenförderung als die Gemeinde als öffentlicher Träger für die kommunalen Kindergärten. Je nach Prägung und Ausrichtung gibt es auch gemeinnützige Träger, die darüber hinaus an weitere Förderung von anderen Stellen erhalten. Dies würde den Zuschussbedarf der Gemeinde für diese neuen Kindergartenplätze reduzieren.
Die derzeitige Planung erfüllt die inzwischen ausgelaufene Richtlinie für effiziente Gebäude mit energetischem Standard EE40, sieht den Einsatz von Solartechnik und die Nutzung von Regenwasser (30.000 Liter Zisternen) für die Grünanlage vor. D.h. niedrige Energie- und Wasserkosten und damit reduzierter Zuschussbedarf.
Die derzeitige Planung sieht eine eingeschossige Bauweise vor. Es gibt Stimmen, die sich um den Flächenverbrauch und die versiegelte Fläche sorgen.
Es stimmt, das Gebäude ist aktuell eingeschossig und so kompakt wie möglich geplant auf einer Fläche von 1322 m² (4 Gruppen). Diese Fläche steht am Pfarrheckenfeld zur Verfügung. Es geht nicht darum Flächen zu Versiegeln, sondern wir nutzen einen Teil eines Schotterparkplatzes für die Schaffung für Betreuungsplätze für unser Kinder. Das Dach wird vollständig begrünt. Der Bau umschließt den Spielplatzbereich des Kindergartens und schirmt den Bereich ab in Richtung Wohnbebauung.
Wichtig ist hier aber wieder die monetäre Seite: Die Betriebskosten sind niedriger und es gibt Vorteile für den laufenden Betrieb. Die Einrichtung ist barrierefrei und behindertengerecht. Dazu kommen Vorteile in Bezug auf die Sicherheit und die Beaufsichtigung durch Transparenz im Innenbereich und freie Sichtachsen auf den Außen- und Spielbereich. In Vorgesprächen zur Ausschreibung haben alle interessierten Träger dies unabhängig voneinander bestätigt: Bei Neubauten ist eine eingeschossige Bauweise bei Kindergärten üblich und vorteilhaft.
Wie ist der Standort Pfarrheckenfeld in Hinblick auf die zu erwartenden Verkehrsströme zu beurteilen?
Bereits 2018 teilte die Gemeindevertretung die Auffassung, dass der Bereich in Oberreifenberg ideal sei, für die Schaffung eines neuen Kindergartens. Oberreifenberg ist mit 23% der bevölkerungsreichste Ortsteil der Gemeinde und auch von Arnoldshain mit 21% sowie Niederreifenberg mit 16% gut erreichbar. Darüber hinaus ist der Standort direkt gelegen an der Pendlerstrecke Richtung Rhein-Main, d.h. es entstehen keine zusätzlichen Verkehrsströme innerhalb der Großgemeinde oder in engen Ortsinnenlagen. Die Kiss & Go Zone und Parkplätze sind so auf dem abgeschirmten Kindergartengelände angeordnet, dass der Hol- und Bringverkehr fließen kann ohne die Wohngebiete zu belasten. Als Sicht- und Lärmschutz werden Bäume gepflanzt.
Der Standort hat unabhängig davon aber auch den Vorteil, dass die Kinder von dort aus auch die umliegende Natur direkt vor der Haustür haben. Ausflüge und Naturerlebnisse können in die Pädagogik eingebaut. Ein weiterer Qualitätsvorteil.
A propos Verkehrsaufkommen – im Winter, bei entsprechender Witterung ist der Parkplatz Pfarrheckenfeld ein wichtiger Parkplatz für Besucher aus Rhein-Main und Wintersportler. Durch den Bau des Kindergartens fallen Parkplätze weg?
Das stimmt. Zunächst sollten wir die Bedarfe abwägen: Ein Parkplatz für Besucher aus dem Rhein-Main Gebiet an im Schnitt vier Schneewochenenden in der Saison plus bei guter Witterung einigen Tagen in den Winterferien versus den dringenden Bedarf der Schmittener Familien für Kinderbetreuungsplätze der das ganze Jahr, also an 250 Tagen abzgl. der Ferienzeit besteht. Letzteres ist grundsätzlich höher zu bewerten.
Aber klar, besonders die Anwohner im Bereich Pfarrheckenfeld in Oberreifenberg wollen völlig zu Recht wissen, wie die Besucher- und Verkehrslenkung und das Parkplatzmanagement an den Schneewochenenden sichergestellt werden soll. Das ist auch für den Skiliftbetrieb entscheidend.
Dies ist ein sehr wichtiges Thema, das parallel zum Bau des Gebäudes gelöst werden muss. Es gibt vor allem drei Ansätze:
- Bereits jetzt laufen Gespräche mit dem Kreis, um die sogenannte „mittlere Lösung“ für den Bereich Pfarrheckenfeld weiter zu optimieren.
- Die Parkplätze im Bereich Pfarrheckenfeld sind derzeit in keinem optimalen Zustand, der zur Verfügung stehende Parkraum wird nicht optimal ausgenutzt. Dies gilt es zu adressieren.
- Besucher sollen zu anderen Parkplätzen gelenkt werden. Das könnte z.B. der Nordbahn Parkplatz sein, welcher im Sommer auch der Parkplatz für die Bike Park Besucher am Gr. Feldberg ist. Der Parkplatz soll vom Naturpark ertüchtigt werden. Besucher müssten fußläufig zum Pfarrheckenfeld geführt werden.
Auf dem Parkplatz Pfarrheckenfeld findet jedes Jahr am 3. Adventswochenende der beliebte Schmittener Weihnachtsmarkt statt. Ist der Weihnachtsmarkt gefährdet, wenn der Kindergarten gebaut wird?
Der Schmittener Weihnachtsmarkt wird auch weiterhin stattfinden! Der Parkplatz Pfarrheckenfeld hat insgesamt fünf Fahrspuren mit jeweils zwei Parkflächen auf jeder Seite. Der Weihnachtsmarkt benötigt derzeit eine Fahrspur.
Wenn der Kindergarten gebaut wird, dann müsste die Anordnung verändert werden. Zudem sollten für die Veranstaltung die Parkplätze, die auf dem Kindergartengelände geschaffen werden, mit genutzt werden. Weihnachtsmarktbesucher müssten dann zusätzlich die neu geschaffenen alternativen Parkmöglichkeiten nutzen.
Für den traditionellen und beliebten Weihnachtsmarkt wird es eine gute Lösung geben, sowohl was die Anordnung angeht also auch die Parkmöglichkeiten für Besucher.
Die Wasserversorgung in Schmitten ist ein wichtiges Thema. Wird ein zusätzlicher Kindergarten mit vier Gruppen nicht viel zusätzliches Wasser verbrauchen?
Zunächst fordert die Gemeindevertretung den Einbau einer 30.000 Liter Zisterne für die Nutzung von Regenwasser – insbesondere für die Grünanlagen. Da für den Kindergarten strenge Hygiene Richtlinien befolgt werden müssen, wäre eine Nutzung von Regenwasser nur für die Toilettenspülung denkbar – allerdings nach dem aktuellen Stand der Planung unwirtschaftlich. Die zusätzlichen Baukosten müssten die Gemeinde im Ergebnis über einen höheren Betriebskostenzuschuss tragen.
Generell gilt aber: Die Kinder, die den neuen Kindergarten besuchen sind Kinder aus Schmitten. D.h. diese Kinder sind ohnehin bereits in der Gemeinde, nutzen Wasser. Ob sie dies Zuhause verbrauchen oder im Kindergarten, die Menge ist gleich. Dazu kommt, moderne Toilettenanlagen für Kinder sind sehr effizient und verbrauchen sehr geringe Mengen an Wasser.
Gibt es Alternativen zum Kindergartenneubau? Auch die katholische Kirche hat signalisiert, dass es möglich wäre, mit Ihnen als Träger zusätzliche Plätze zu schaffen. Wie ist hier der Status?
Das Angebot der katholischen Kirche vor Ort in Niederreifenberg zusätzliche Kinderbetreuungsplätze zu schaffen, verdient hohe Anerkennung. Die Kirche ist für uns ein wichtiger und anerkannter Träger und es ist essentiell, dass wir in Niederreifenberg und Oberreifenberg zunächst mal das bestehende Kinderbetreuungsangebot der Kirche von drei plus zwei Gruppen auch in Zukunft sichern. Aktuell gilt es, für die konfessionellen Einrichtung dringend weiteres Personal zu gewinnen. Die Gemeindeverwaltung Schmitten unterstützt hier den verantwortlichen Träger.
Zur möglichen Erweiterung: Die von der Kirchengemeinde vor Ort in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie zeigt auf, dass es möglich wäre im Kirchengebäude fünf Gruppen unterzubringen. Die Fragestellung, ob dies tatsächlich eine Option ist dreht sich ausschließlich um das Gebäude, die Kosten, die Zeit und das Finanzierungsmodell.
Wenn man das einmal gedanklich durchspielt, dass die Gemeinde Schmitten sich engagiert, dann gäbe es sieben Dimensionen zu klären:
- Zunächst müsste mit einem B-Plan Verfahren die bauplanerische Grundlage dafür geschaffen werden, dass die Kirche als Kindergarten genutzt werden könnte. Für dieses Verfahren ist abgesehen von den Kosten, sicherlich ein Zeitrahmen von gut eineinhalb Jahren anzusetzen.
- Bislang liegt nur eine Machbarkeitsstudie vor. Ein Architekt müsste eine Planung mit den Leistungsphasen 1 – 4 erstellen, und aufzuzeigen, welche Kosten entstehen und wie das Gebäude energetisch modernisiert werden kann. Ein grober Orientierungswert der Baukosten ist pro Gruppe 800.000 bis 1.200.000 Euro aus. Die erneuten Planungskosten müsste die Gemeinde tragen. Bei dem Projekt Pfarrheckenfeld lagen diese bei 145.000 Euro.
- Die Lage des Grundstücks – Hanglage, Sackgasse – sind mit einer erweiterten Kapazität nicht ganz unproblematisch und eine Herausforderung. Derzeit hat die Einrichtung Taunuswichtel in Niederreifenberg drei Gruppen. Ein deutliches Plus an zusätzliche Gruppen (z.b. im Kirchengebäude) würde ein deutlich erhöhtes Verkehrsaufkommen mit Verkehrsbewegungen für Bring- und Holfahrten am Tag bedeuten. In der Sackgasse sind die Anwohner hier sehr dicht dran. Die Lärmbelastung wäre zu berücksichtigen.
- Wenn man diesen Plan verfolgt müssen ausreichend Parkplätzen in dieser Straße für die Mitarbeiter geschaffen werden.
- Es ist zu überlegen wie man es beurteilt, dass Pendler aus Oberreifenberg gewissermaßen gegen den Verkehrsstrom fahren. Oberreifenberg ist mit 23% der Bevölkerungsreichste Ortsteil mit den meisten Kindern. Gegebenenfalls könnte eine Zufahrt auf die oberhalb gelegene Landstraße den Verkehrsfluss optimieren, aber hier eine Genehmigung vom Land Hessen zu bekommen ist nicht trivial.
- Insgesamt ist abzuwägen, ob die Gemeinde Zeit und Kosten nochmals investieren kann.
- Es ist zu klären, wie das Projektmanagement und die Vorfinanzierung für diese Bauprojekt abgebildet werden kann. Hier sind personelle Ressourcen im Bauamt sowie finanzhaushaltärische Abwägungen anzustellen. Weder die Kirchengemeinde vor Ort noch das Bistum Limburg können dies für uns erbringen.
Voraussetzungen für alles ist, dass das Bistum Limburg dem Vorhaben uneingeschränkt zustimmt.
Die katholische Kirche hat aktuell ein Angebot vorgelegt mit einer Projektidee, um am derzeitigen Standort KIGA Taunuswichtel (Niederreifenberg) künftig zu erweitern, und zusätzlich die zwei bestehenden Gruppen aus der KIGA St. Georg (Oberreifenberg) dort in Zukunft unterzubringen. Das würde bedeuten, das Angebot des konfessionellen Trägers von derzeit 5 Gruppen wäre auch in Zukunft in der Gemeinde gesichert. Dieses Angebot wird ebenfalls in der Gemeindevertretersitzung am 03.07.2024 beraten: https://rim.ekom21.de/schmitten/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZXG8WJKJyNlAfxIK1x8KyCI
Auch Montessori hat angeboten, zusätzliche Betreuungsplätze zu schaffen. Dazu könnte das Gebäude aufgestockt werden.
Montessori hat angeboten, zwei zusätzliche Gruppen zu schaffen. D.h. die Hälfte von den zusätzlich benötigten vier Gruppen. Der Eigentümer des Gebäudes hat eine Bauvoranfrage gestellt, um zu klären, ob und wie die Erweiterung möglich ist. Das Ergebnis zeigt auf, dass nur einer der Gebäudeteile aufgestockt werden könnte. Eine Aufstockung ist derzeit aus Sicht des Eigentümers nicht wirtschaftlich.
Auch am Standort Montessori mit dem steilen Burgweg als Anliegerstraße sind Fragen wie Verkehrsströme und vorhandene Parkplätze abzuwägen.
Grundsätzlich gibt es mit Montessori aus Sicht der Gemeindeverwaltung allerdings noch vertragsrechtliche Fragestellungen zu lösen, bevor ein Ausbau in Frage kommen kann.
Die Kinderbetreuung ist bereits heute sehr kostenintensiv und aufwendig für die Gemeinde. Können wir uns den Ausbau der Kinderbetreuung überhaupt leisten?
Eine ausreichende Kinderbetreuung sicherzustellen ist eine kommunale Pflichtaufgabe der Daseinsvorsorge. Und wir bieten derzeit keine ausreichenden Plätze an. Von daher müssen wir handeln. Das wird Geld kosten, ist aber wichtig und unverzichtbar, um auch künftig eine lebendige und attraktive Gemeinde für junge Familien zu bleiben.
Wo und wie wird über den Fortgang zum Ausbau der Kinderbetreuung informiert?
Alle Berichte und Beschlüsse werden öffentlich in der Gemeindevertretung bekanntgegeben und gefasst. Die Beratungen zum Thema erfolgen in den Ausschüssen, welche ebenfalls öffentlich sind. Gäste sind jederzeit herzlich willkommen.
Die Tagesordnung, alle Vorlagen und Sachverhalte finden Sie ganz transparent online im Ratsinformationssystem der Gemeinde Schmitten im Taunus.
https://www.schmitten.de/rathaus-politik/politische-themen/ratsinfosystem/
Im Ratsinfosystem gelangen Sie im Menü auf der linken Seite über „Sitzungen“ zu den Terminen und zur Tagesordnung. Über „Recherche“ kommen Sie zur Suchmaske und können über eine Stichworteingabe schnell alles Relevante finden.
Die Lokalpresse berichtet über jede Sitzung in der Taunus Zeitung und im Usinger Anzeiger.
Darüber hinaus wird u.a. in den Schmittener Nachrichten informiert. In der Ausgabe 2/2022 wurde das Projekt umfangreich und detailliert auf insgesamt 4 Seiten (Seite 24 – 27) vorgestellt.
Die Kontaktdaten der Fraktionen für Anfragen finden Sie ebenfalls im Ratsinfosystem der Gemeinde.
Die Bürgermeisterin erreichen Sie während der Sprechzeiten des Rathauses über kruegers@schmitten.de oder über das Vorzimmer 06084 46-33.
(Stand 01.07.2024)