Offenlage von Bebauungsplänen im Aufstellungsverfahren

Offenlage von Bebauungsplänen im Aufstellungsverfahren

Welche Bebauungspläne befinden sich bei der Gemeinde Schmitten im Taunus noch im Aufstellungsverfahren?

Es stehen die unten aufgeführten Planungen zu Ihrer Ansicht bereit. Zu den jeweiligen Planungen können Sie innerhalb des angegebenen Beteiligungszeitraums - der Offenlegung - eine Stellungnahme abgeben, die bei der weiteren Bearbeitung des Planverfahrens in einem Abwägungsvorgang bearbeitet wird.

Sie können Ihre Stellungnahme gerne per E-Mail oder schriftlich mit Angabe des Bebauungsplanes an folgende Anschrift senden:

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Schmitten
Bauamt - Bauleitplanung
Parkstraße 2
61389 Schmitten

Die Planunterlagen können während der Öffnungszeiten und nach Terminvereinbarung im Bauamt eingesehen werden.


Bauleitplanung der Gemeinde Schmitten, Gemarkung Schmitten
Bebauungsplan „Im Grund“, 3. Änderung

Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit zur Entwurfsplanung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 13.01.2025 bis einschl. 14.02.2025 

BEBAUUNGSPLAN

BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

UMWELTBERICHT

BESTANDSKARTE ZUM UMWELTBERICHT

UMWELT STELLUNGNAHMEN


Bauleitplanung der Gemeinde Schmitten im Taunus
Bebauungsplan "Westliche Limesstraße", im Ortsteil Oberreifenberg

Förmliche Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vom 16.12.2024 bis einschließlich 31.01.2025

Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit zur Entwurfsplanung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 13.01.2025 bis einschl. 14.02.2025 

Planzeichnung

Planzeichnung_A4-A3

Textliche Festsetzungen

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Teil 1_Städtebaulicher Teil_Begründung_B-Plan

Teil 2_Umweltbericht

Anlage 1_Bestandsplan

Anlage 2_Entwicklungsplan

Anlage 3_Bilanz

Anlage 4_FFH-Vorprüfung

Anlage 5a_Artenschutzprüfung

Anlage 5b_Artenschutzrechtliche VP BLU

Anlage 5c_Nachtrag zur Artenschutzrechtlichen VP BLU

Westliche umweltbezogene Stellungnahme