Offenlage von Bebauungsplänen im Aufstellungsverfahren

Offenlage von Bebauungsplänen im Aufstellungsverfahren

Welche Bebauungspläne befinden sich bei der Gemeinde Schmitten im Taunus noch im Aufstellungsverfahren?

Es stehen die unten aufgeführten Planungen zu Ihrer Ansicht bereit. Zu den jeweiligen Planungen können Sie innerhalb des angegebenen Beteiligungszeitraums - der Offenlegung - eine Stellungnahme abgeben, die bei der weiteren Bearbeitung des Planverfahrens in einem Abwägungsvorgang bearbeitet wird.

Sie können Ihre Stellungnahme gerne per E-Mail oder schriftlich mit Angabe des Bebauungsplanes an folgende Anschrift senden:

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Schmitten
Bauamt - Bauleitplanung
Parkstraße 2
61389 Schmitten

Die Planunterlagen können während der Öffnungszeiten und nach Terminvereinbarung im Bauamt eingesehen werden.


Bauleitplanung der Gemeinde Schmitten, Gemarkung Schmitten
Bebauungsplan „Im Grund“, 3. Änderung

Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit zur geänderten Entwurfsplanung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 31.03.2025 bis einschl. 17.04.2025 

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