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Offenlage von Bebauungsplänen im Aufstellungsverfahren
Offenlage von Bebauungsplänen im Aufstellungsverfahren
Welche Bebauungspläne befinden sich bei der Gemeinde Schmitten im Taunus noch im Aufstellungsverfahren?
Es stehen die unten aufgeführten Planungen zu Ihrer Ansicht bereit. Zu den jeweiligen Planungen können Sie innerhalb des angegebenen Beteiligungszeitraums - der Offenlegung - eine Stellungnahme abgeben, die bei der weiteren Bearbeitung des Planverfahrens in einem Abwägungsvorgang bearbeitet wird.
Sie können Ihre Stellungnahme gerne per E-Mail oder schriftlich mit Angabe des Bebauungsplanes an folgende Anschrift senden:
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Schmitten
Bauamt - Bauleitplanung
Parkstraße 2
61389 Schmitten
Die Planunterlagen können während der Öffnungszeiten und nach Terminvereinbarung im Bauamt eingesehen werden.
Bauleitplanung der Gemeinde Schmitten, Gemarkung Schmitten
Bebauungsplan „Im Grund“, 3. Änderung
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit zur Entwurfsplanung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 13.01.2025 bis einschl. 14.02.2025
BESTANDSKARTE ZUM UMWELTBERICHT
Bauleitplanung der Gemeinde Schmitten im Taunus
Bebauungsplan "Westliche Limesstraße", im Ortsteil Oberreifenberg
Förmliche Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vom 16.12.2024 bis einschließlich 31.01.2025
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit zur Entwurfsplanung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 13.01.2025 bis einschl. 14.02.2025
Teil 1_Städtebaulicher Teil_Begründung_B-Plan
Anlage 5b_Artenschutzrechtliche VP BLU