- Rathaus & Politik
- Leben & Wohnen
- Freizeit & Tourismus
Beantragung der Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl 2025
Beantragung der Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl 2025
Am 23. Februar 2025 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland den 21. Deutschen Bundestag. Der Bundespräsident hat diesen neuen Wahltag nach Auflösung des Bundestages am 27.12.2024 per Anordnung festgesetzt. Wahlberechtigt (aktives Wahlrecht) sind im Grundsatz alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Ebenfalls wahlberechtigt sind auch volljährige Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Die Wahlbenachrichtigungen müssen Ihnen bis zum 02.02.2025 zugegangen sein. Sollte Ihnen diese bis zum 02.02.2025 nicht zugestellt worden sein, wenden Sie sich bitte schnellstmöglich an den Bürgerservice (Wahlamt) unter der 06084 / 4651 oder 4662.
Auf dieser Wahlbenachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zu Ihrem Wahlbezirk und der laufenden Nummer im Wählerverzeichnis.
Briefwahlunterlagen können
online, schriftlich per Post, per E-Mail oder persönlich vor Ort
beantragt werden.
Telefonisch ist keine Antragstellung möglich!
Online:
Ab dem 13.01.2025 ist eine Online-Beantragung unter folgendem Link möglich:
Die Übermittlung der Daten bei der Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
Schriftlich:
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist der Antrag bereits vorbereitet. Bitte vollständig ausfüllen und frankiert an die Gemeinde Schmitten im Taunus senden oder persönlich in den Briefkasten werfen.
Anschrift: Rathaus, Wahlamt, Parkstr. 2, 61389 Schmitten
E-Mail:
Senden Sie uns formlos einen Antrag per E-Mail und geben Sie darin Familien- und Vornamen, Geburtsdatum und die Wohnanschrift an.
wahlen@schmitten.de
Die Ausstellung und Versendung der Briefwahlunterlagen kann allerdings erst erfolgen, wenn dem Wahlamt die Stimmzettel vorliegen. Dies wird vermutlich erst ab dem 07.02.2025 der Fall sein. Bitte beachten Sie die Postlaufzeiten.
Persönliche Beantragung im Rathaus:
Ab dem 07.02.2025 können Sie den Antrag auf Briefwahlunterlagen im Rathaus in den Öffnungszeiten persönlich stellen und die Unterlagen direkt in Empfang nehmen. Es besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen vor Ort in einer Wahlkabine auszufüllen und in die Briefwahlurnen einzuwerfen. So besteht keine Gefahr, dass Ihre Unterlagen aufgrund von Postlaufzeiten nicht rechtzeitig bis zum Wahltag 18.00 Uhr im Wahlamt vorliegen.
Für das vermutliche hohe Aufkommen an Briefwählern, werden vom 07.02.2025 bis 21.02.2025 zusätzliche Öffnungszeiten zur Beantragung der Briefwahl eingerichtet.
Montag Von 08:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag Von 08:30 bis 12:00 Uhr Von 13:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch Von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag Von 08:30 bis 12:00 Uhr Von 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag Von 08:30 bis 12:00 Uhr
Samstag Von 09:00 bis 12:00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie hier: www.schmitten.de/rathaus-politik/politische-themen/wahlen/