Präsentation Haushalt 2025


Die Beratung des Haushalts findet im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss am 28. Januar 2025 statt. Der Beschluss des Haushalts 2025 wird dann voraussichtlich in der Gemeindevertretersitzung am 05. Februar 2025 erfolgen. Die Sitzungen finden jeweils um 19:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Arnoldshain statt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind als Zuhörer herzlich willkommen.

Die Präsentation zur Einbringung des Haushaltsplans 2025 finden Sie hier:

Hier gelangen Sie direkt zum Haushaltsplan:

Was ändert sich durch die Grundsteuerreform?

Die Besteuerung durch Grundsteuer richtet sich nach dem Wert der Grundstücke und Gebäude. Die bislang erhobenen Werte basieren auf den Daten aus 1964 und sind damit veraltet. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb die Länder dazu verpflichtet, die Grundsteuer zu reformieren und aktuelle Bewertungen vorzunehmen. Die Reform hat das Ziel einer gerechteren Grundsteuer. Künftig wirkt sich Nutzung und Lage stärker auf die Bewertung der Immobilien aus.

Dieser nach den Angaben der Grundbesitzer von den Finanzämtern ermittelte sog. Messbetrag ist der neue Wert, der der Immobilie zugrunde gelegt wird. Mit diesem Steuermessbetrag multipliziert die Kommune ihren Hebesatz der Grundsteuer und ermittelt so den Grundsteuerbetrag.

Am 01. Januar 2025 ist die neue Regelung zur Grundsteuer in Kraft getreten.

Die Umsetzung der Grundsteuerreform sollte „aufkommensneutral“ erfolgen. Das bedeutet, dass das Gesamtaufkommen an Grundsteuer in der Gemeinde durch die Reform weder steigen noch sinken soll. Der Hebesatz ab dem 01.01.2025 wurde also zunächst „kalkulatorisch“ von der Gemeindevertretung so angepasst, dass dies erfüllt ist, also das Gesamtaufkommen für die Gemeinde gleich ist.

Für die Gemeinde Schmitten wurden von der Gemeindevertretung am 11.12.2024 die folgende, kalkulatorische Anpassung der Hebesätze beschlossen:

•             Grundsteuer A                  660 Prozent (für landwirtschaftliche Flächen)

•             Grundsteuer B                  694 Prozent (für Wohnbauflächen)

Da sich aber die Bewertung der Immobilien und Grundstück individuell verändert hat, gibt also Immobilien, deren Wert durch die Neubewertung steigt und es gibt Immobilien geben, deren Wert gesunken ist.

Was die Auswirkung der Reform für Sie individuell an Veränderung bedeutet, sehen Sie in den aktuellen Steuerbescheiden, die in dieser Woche verteilt werden.

Was ändert sich durch den Haushaltsplanentwurf 2025 der Gemeinde?

Der Haushaltsplanentwurf 2025 wurde erst am 15.01.2025 in die Gemeindevertretung eingebracht. Damit steht die Planung für 2025 und es ist klar, welche Auswirkungen der Haushalt 2025 auf die Grundsteuerhebesätze hat. Während die Grundsteuer A unverändert bleibt, ist im Entwurf eine Anpassung der Grundsteuer B um 94 Punkte von 694 Prozent auf 750 Prozent vorgesehen. Finaler Beschluss erfolgt voraussichtlich am 05.02.2025 durch die Gemeindevertretung.