Lärmaktionspläne - Möglichkeit zu Stellungnahmen und Anregungen zum Entwurf des Lärmaktionsplans einzubringen noch bis 07. August 2024 (2. Öffentlichkeitsbeteiligung)


Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz durch das Regierungspräsidium Darmstadt

Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde) für den Regierungsbezirk Darmstadt, Teilplan Regierungsbezirk Darmstadt Landkreise und Teilplan Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt a.M., Hanau, Offenbach a.M. und Wiesbaden

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://rp-darmstadt.hessen.de/infrastruktur-und-wirtschaft/verkehr/laermaktionsplanung/strassenverkehrslaerm

Vom 24. Juni bis 7. August 2024 findet nun die 2. Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Hier haben betroffene Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Verbände, Organisationen und Interessengemeinschaften die Möglichkeit, Stellungnahmen und Anregungen zum Entwurf des Lärmaktionsplans einzubringen.

Die Eingabe kann auf dem Beteiligungsportal des Landes Hessen https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/hauptportal/startseite alternativ auch per E-Mail beteiligung-lap@rpda.hessen.de oder postalisch, erfolgen.

Alle eingehenden Stellungnahmen und Anregungen werden geprüft und nach eventueller Beurteilung durch die Fachbehörden in den endgültigen Lärmaktionsplan aufgenommen. Neue, bisher nicht aufgezeigte Konfliktpunkte sind nicht Gegenstand dieser Öffentlichkeitsbeteiligung. Diese können erst in der 5. Runde der Lärmaktionsplanung, also ab 2027, bearbeitet werden.

Der endgültige Lärmaktionsplan wird voraussichtlich im III. Quartal 2024 öffentlich bekannt gegeben.