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Rathaus geschlossen - Eingeschränkte Öffnungszeiten für Briefwahl
Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen zur Direktwahl zur Landrätin / zum Landrat
Anlässlich der Direktwahl zur Landrätin / zum Landrat am 28. Januar 2024 in der Gemeinde Schmitten im Taunus haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen online zu beantragen.
Sie müssen im Wählerverzeichnis der Gemeinde Schmitten im Taunus eingetragen sein. Diese Information haben Sie mit der Zusendung Ihrer Wahlbenachrichtigung erhalten. Sollte Ihnen diese nicht zugestellt worden sein, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro (Wahlamt) unter der 06084 / 4651 oder 4662.
Auf dieser Wahlbenachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zu Ihrem Wahlbezirk und der laufenden Nummer im Wählerverzeichnis.
Die Übermittlung der Daten bei der Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.“
Alternativ können die Wahlunterlagen im Rathaus abgeholt werden. Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich abholen, besteht die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Mit dem Abholen der Unterlagen können Sie auch eine Person Ihres Vertrauens beauftragen. Die oder der Bevollmächtigte benötigt dafür eine schriftliche Vollmacht.
Ab dem 2. Januar 2024 ist das Rathaus wieder zu den gewohnten Zeiten für den Publikumsverkehr geöffnet: Mo bis Fr 08:30 – 12:00 Uhr, Do zusätzlich 14:00 – 18:00 Uhr.